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Thema | Der neue Feuerwehr-Führerschein | 184 Beiträge |
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 646155 |
Datum | 23.09.2010 23:53 MSG-Nr: [ 646155 ] | 189811 x gelesen |
Infos: | 20.09.10 Prof. Dr. Müller: Unfallrisiken bei Einsatzfahrten mit Wegerecht 20.09.10 "Feuerwehrführerschein" - Wenn Retter zum Risiko werden
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Themengruppe: | Führerscheine |
Abkürzung des Gruppenführerlehrganges für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.
Institut der Feuerwehr - Name einiger Landesfeuerwehrschulen:
Institut der Feuerwehr NRW
Wolbecker Str. 237
D-48155 Münster
Fon +49 (0)251 - 3112 - 0
Fax +49 (0)251 - 3112 - 104
Web: www.idf.nrw.de
E-Mail: poststelle@idf.nrw.de
Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt (IdF Sachsen-Anhalt)
Biederitzer Straße 5
39175 Heyrothsberge
Telefon: +49 39292 61-01
Telefax: +49 39292 61-649
E-Mail: idf@uni-magdeburg.de
Internet: http://www.idf.sachsen-anhalt.de/
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Kommandant
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hi,
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Ich habe bereits mehrfach begründet, warum ich das durchaus in der Praxis als Problem sehe, wenn der erste Anwalt vom Unfallgegner/-opfer wissen will, was da genau mit dem komischen Führerschein in der Ausbildung veranstaltet worden ist - oder der Fw-Fahrer ggf. keinen Bock hat, die Suppe auszulöffeln (auch wenn die ggf. schon durch die Überladung des Autos verursacht worden ist, die er zwar ggf. billigend in Kauf genommen hat, aber nicht veranlasste...).
Warum sollte er? Das ist ein offizieller Führerschein, genauso wie jede andere Klasse auch. Wie weit willst du denn mit der Kausalität gehen? Nach Deiner Auffassung wäre künftig jeder Ausbilder dran, wenn einem Neuling was passiert, sei es bei frisch ausgebildeten Feuerwehrangehörigen, Führerscheinneulingen, AGT. Oder auch bei jedem neuen Gruppenführer, der auf dem F3 vielleicht selber ganze 2 praktische Übung als Gruppenführer geleitet hat. Da kommt doch auch keiner auf die Idee das IdF zu verklagen oder der schlechten Ausbildung zu beschuldigen, wenn ein GF im Einsatz einen Fehler macht. Die Kausalität wirst du strafrechtlich gegenüber Ausbildern - vorausgesetzt, alles läuft seinen normalen Bahnen und es werden von Ausbildern nicht vorsätzlich Dinge missachtet - nicht begründen können.
Solange man sich an Gesetze/Vorschriften/Ausbildungsrichtlinien hält ist man nicht im Fahrlässigkeitsbereich, da vom juristischen Laien nicht verlangt wird, mehr zu erkennen als der Verordnungsgeber.
Geschrieben von Ulrich CimolinoNein, es ging z.B. um die Frage, was passiert, wenn der Kdt jemanden beauftragt, der mehr oder weniger durchaus bewusst als Ausbilder die Ausbildung schludern lässt und dann Leute auf die Straße schickt die das nicht können, diese verunfallen und um Schaden von sich abzuwehren auf den Ausbildungsmangel verweisen. (Das hat dann eine rechtliche Dimension, die Du bestreitest, eine menschliche, die die Wehr sprengen kann und eine öffentlichkeitswirksame die noch unabsehbare Folgen für die npol Gefahrenabwehr - v.a. im Ehrenamt - haben kann!)
Was habe ich verpasst, dass du das so negativ siehst bzw. absichtlich schlechte Ausbildung unterstellst? Es gibt öffentliche Fahrschulen, die Leute nach 8 Fahrstunden C zur Prüfung schicken und sieh mal einer an - die bestehen die Prüfung beim TÜV sogar. Deswegen haftet aber nicht der Fahrlehrer für eine schlechte Ausbildung. Dafür hat er wie im Falle des Feuerwehrführerscheins auch die 2. Ebene des Prüfers (der eben nicht der Ausbilder sein darf) und wenn der unterschreibt, bescheinigt er damit, dass derjenige nun offiziell die Erlaubnis hat, Einsatzfahrzeuge dieser Klasse im normalen Straßenverkehr zu führen. Von Alarmfahrten ist da erstmal noch keine Rede, da hat auch ein normaler C Fahrer, der aus einer normalen Fahrschule kommt keine Ahnung von. Klar mag es auch verantwortungslose Kommandanten und Gruppenführer geben, die die frischen Führerscheinneulinge sofort auf das Fahrzeug setzen und mit Alarm zu Einsätzen fahren lassen anstatt sie erstmal mit Besorgungsfahrten oder zum Übungsdienst ein paar hundert km Fahrpraxis sammeln zu lassen.
Und trotzdem glaube ich nicht, dass man weit kommen würde, sich in so einem Fall den Fahrlehrer oder den Prüfer zu schnappen und wegen fahrlässiger was-auch-immer an den Karren zu fahren. Wie bereits geschrieben resultieren Unfälle aus einem Fehler/Überschätzung des Fahrers. Und dafür ist kein Fahrprüfer verantwortlich sondern ausschließlich der Fahrer selbst.
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Häufigkeit von Unfällen auf Alarmfahrten (ergo das Risiko zu verunglücken) ist deutlich höher als für normale Fahrten.
Aber hier geht es erstmal um eine weitere "Fahrerlaubnisklasse" und nicht um wie schon geschrieben einen Blaulichtführerschein". Wenn du Klasse C machst, dann bist du je nach Fahrschule ein paar Stunden mit dem Lkw rumzuckelt, hast einparken und in groben Zügen das Fahrzeug abgeschätzen gelernt. Das hat aber noch lange nichts mit Alarmfahrten zu tun und sind 2 völlig verschiedene paar Schuhe. Da muss jede Feuerwehr für sich verantworten, wie schnell wie generell Führerscheinneulinge egal ob B, C oder Feuerwehrführerscheine auf die Autos lässt, die wieder anders zu den Fahrschul-Lkw sind, ganz andere Schwerpunkte haben usw. Da hält nicht der Fahrlehrer strafrechtlich den Kopf hin, der das Grundwissen vermittelt sondern der Kommandant oder Gruppenführer, der nach bestandener Ausbildung die Leute "zwingt" aufgrund von Personalmangel zur Einsatzstelle zu fahren. Das ist aber eine allgemeine Sache, die in den Köpfen der jeweiligen Feuerwehren vor Ort passieren muss und ist kein Problem des Feuerwehrführerscheins ansich.
Geschrieben von Ulrich CimolinoLänderbezogen (!) dann bitte für
- den Wehrführer/Kdt (was muss er regeln, wenn muss er als Ausbilder auswählen und wie ggf. controllen)
jemandem, bei dem das hier
Geschrieben von Ulrich CimolinoIch halte das falsche Ausbilden bzw. bewusste Unterlaufen der Ausbildungsorgaben (ja welcher denn je nach Land?) durchaus für geeignet, in Richtung grobe Fahrlässigkeit diskutiert zu werden.
nicht zu befürchten ist. Und in dem er ganz konkrete Vorgaben macht, ab wann man unabhängig vom Fahrerlaubniserwerb tatsächlich für Alarmfahrten berechtigt ist, ggf. mit einer erneuten Alarmfahrer-Abnahme nach 500 km (so ähnlich wird es in Köln generell für Führerscheinneulinge gehandhabt)
Geschrieben von Ulrich Cimolino
- den Ausbilder (was muss er vermitteln und wie stellt er fest, ob das gelungen ist, was muss er machen, wenn er den Fahrer für nicht geeignet hält)
das gleiche, wie in jedem anderen Feuerwehrlehrgang auch. Vernünftige Ausbildung (freiwillig mehr geht ja nun immer), konsequente Erfolgskontrolle und ggf. Durchfallen lassen. Diese Gedanken macht man sich doch bei der AGT-Prüfung auch.
Geschrieben von Ulrich Cimolino
- den Fahrer (was muss er ggf. machen, wenn er den Eindruck hat, die Ausbildung ist "für den Eimer" - klar er kann das Fahren verweigern...)
naja das Fahren verweigern nicht unbedingt, aber es hindert ihn niemand daran, mit noch größerer Zurückhaltung und Vorsicht zum Einsatz zu fahren bzw. selbst dafür zu sorgen, dass man Fahrpraxis mit den Fahrzeugen bekommt, sei es durch Besorgungsfahrten etc. Soviel Verantwortungsbewusstsein darf man wohl von einem erwachsenen FA erwarten.
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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| 19.09.2010 11:19 |
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., Bautzen |
| 19.09.2010 11:24 |
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Alex7and7er 7P., Bonn |
| 19.09.2010 11:31 |
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Mark7us 7R., Höhenrain |
| 19.09.2010 11:36 |
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Alex7and7er 7P., Bonn |
| 19.09.2010 11:58 |
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Chri7sti7an 7T., Recklinghausen |
| 19.09.2010 12:15 |
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Alex7and7er 7P., Bonn |
| 20.09.2010 04:52 |
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., Reken |
| 20.09.2010 08:54 |
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., Wüstenrot |
| 19.09.2010 19:34 |
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Bern7ade7tte7 S.7, Marxheim |
| 19.09.2010 19:39 |
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Alex7and7er 7P., Bonn |
| 19.09.2010 19:49 |
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Bern7ade7tte7 S.7, Marxheim |
| 19.09.2010 19:52 |
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Alex7and7er 7P., Bonn |
| 19.09.2010 20:21 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft |
| 19.09.2010 20:23 |
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Alex7and7er 7P., Bonn |
| 19.09.2010 20:50 |
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Thom7as 7K., Hermeskeil |
| 19.09.2010 20:55 |
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Alex7and7er 7P., Bonn |
| 19.09.2010 21:15 |
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Thom7as 7K., Hermeskeil |
| 19.09.2010 21:24 |
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Alex7and7er 7P., Bonn |
| 19.09.2010 21:37 |
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., Thierstein |
| 19.09.2010 21:44 |
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Alex7and7er 7P., Bonn |
| 19.09.2010 22:03 |
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Mark7us 7R., Höhenrain |
| 19.09.2010 20:30 |
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., Thierstein |
| 19.09.2010 20:35 |
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Alex7and7er 7P., Bonn |
| 19.09.2010 11:48 |
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Sven7 K.7, Hamburg |
| 19.09.2010 11:55 |
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Alex7and7er 7P., Bonn |
| 19.09.2010 12:17 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 19.09.2010 12:59 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft |
| 19.09.2010 13:21 |
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., Bautzen |
| 19.09.2010 13:37 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) |
| 19.09.2010 12:14 |
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Joer7g S7., Karlsruhe |
| 19.09.2010 12:33 |
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Mark7us 7R., Höhenrain |
| 19.09.2010 12:15 |
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Ronn7y F7., Arensdorf |
| 19.09.2010 12:20 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 19.09.2010 12:22 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 19.09.2010 12:31 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 19.09.2010 12:44 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 19.09.2010 13:19 |
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., Bautzen |
| 19.09.2010 13:28 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 20.09.2010 21:45 |
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Sven7 T.7, Hamburg |
| 20.09.2010 22:16 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 20.09.2010 23:39 |
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Sven7 T.7, Hamburg |
| 21.09.2010 09:01 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 21.09.2010 09:30 |
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., München |
| 21.09.2010 16:50 |
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Gerh7ard7 P.7, Stuttgart |
| 23.09.2010 23:53 |
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Katj7a R7., Köln |
| 24.09.2010 08:12 |
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Olf 7R., Hilbersdorf |
| 24.09.2010 19:26 |
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Katj7a R7., Köln |
| 24.09.2010 19:47 |
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Olf 7R., Hilbersdorf |
| 24.09.2010 20:01 |
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Katj7a R7., Köln |
| 24.09.2010 20:13 |
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Pete7r L7., Frankenberg |
| 24.09.2010 20:25 |
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., München |
| 24.09.2010 20:27 |
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Olf 7R., Hilbersdorf |
| 24.09.2010 20:28 |
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., München |
| 24.09.2010 20:40 |
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Pete7r L7., Frankenberg |
| 24.09.2010 20:51 |
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Olf 7R., Hilbersdorf |
| 24.09.2010 20:57 |
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., München |
| 24.09.2010 21:09 |
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Pete7r L7., Frankenberg |
| 24.09.2010 21:10 |
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., München | |