Sehr geehrter Herr Professor Müller, liebe Leser,
entgegen Ihrer geschätzten Meinung handelt es sich selbstverständlich nicht um ein unseriöses Projekt, auch wenn ich Ihnen natürlich zugebe, dass die Methode der Erkenntnisgewinnung nicht den üblichen wissenschaftlichen Normen entspricht - was aber bei dem Projekt auch gar nicht möglich ist:
Es ist für eine dezidierte Befassung mit dem Thema sehr wichtig, an möglichst viele Gerichturteile einserseits und Erfahrungen der Einsatzkräfte andererseits zu kommen.
Vor allem aber ersteres, nämlich die amtsgerichtlichen Urteile können nur anhand gezielter Anfragen an betroffene Personen in Erfahrung gebracht werden. Dazu wurde ein Rundschreiben an Richter und Staatsanwälte, aber auch an verschiedene Polizeidienststellen verfasst.
Selbstverständlich haben Sie vollkommen recht, dass ich vergessen hatte etwas zum Datenschutz zu erwähnen, was ich unbedingt an dieser Stelle nachholen möchte:
Bei der Arbeit geht es ausschließlich um Rechtsfragen, personenbezogene Daten sind nicht von Interesse und werden auch in keinem Fall verarbeitet. Urteile die ich von Gerichten erhalte sind geschwärzt. Im Übrigen vereise ich in diesem Zusammenhang noch höflichst auf § 476 StPO
Bei dem Projekt handelt es sich um ein Dissertationsvorhaben für den strafrechtlichen Lehrstuhl von Prof. dr. Dr. hc Schröder an der Uni Regensburg.
All diese Informationen findet man aber auch unter dem von mir schon im Aufruf angegebenen Link www.einsatzfahrten.com
In der Hoffnug vermeintliche Ungereimtheiten aus der Welt geschafft und Vertreuen zu möglichst vielen Einsatzkräften gefunden zu haben, dieses nicht nur für die Wissenschaft sondern auch für die Einsatzkräfte selbst interessanten Projekt zu unterstützen verbleibe ich mit herzlichen Grüßen und stehe für Rückfragen persönlich unter info@einsatzfahrten.com zur Verfügung.
Rechtsanwalt Alexander Stephens (wiss. Mitarb. Univ.)
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