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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Der neue Feuerwehr-Führerschein | 184 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 645617 | ||
Datum | 20.09.2010 23:39 MSG-Nr: [ 645617 ] | 189682 x gelesen | ||
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Moin! Geschrieben von Ulrich Cimolino Super Auffassung, am besten schaffen wir alle Präzisierungen jeder Ausbildungsvorgabe bzw. -inhalte ab, dann kann uns nichts mehr passieren.... :-( Das ist keine Frage von meiner Auffassung sondern von juristischen Regeln. Die kann man gut oder doof finden, das ist jedem unbenommen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Hat er das? Wird das wie nachgewiesen? Und um den Mißstand zu beheben wäre jetzt Dein Vorschlag keine Pflichtaus- und fortbildung zu machen damit wir kein Nachweisproblem haben? ;-) Du bist jetzt schon wieder auf einer ganz anderen Ebene. Bislang ging es um die Inhalte (materielles Recht). Nun fragst Du nach der Beweisbarkeit (Prozeßrecht). Wenn jemand gemäß der bayerischen Feuerwehr-FührerscheinVO einen Führerschein ausstellt, muss er das dokumentieren. Das erwartet der Normgeber einfach so. Es ging ursprünglich um die Frage, ob ein Ausbilder ein Problem hat, wenn er unwissentlich unvollständig / falsch ausbildet. Die Frage des Nachweises ist eine ganz andere. Das hat weder etwas mit dem Sinn oder Unsinn des Feuerwehrführerscheins noch mit dem in der Ausbildung zu vermittelnden Inhalt zu tun. Geschrieben von Ulrich Cimolino Was ist bei grober Fahrlässigkeit (des Fahrers bzw. nach der Auffassung dessen guten Verkehrsrechtlers (Anwalt) dessen "Ausbilders"?.... Der zivilrechtliche Anspruch des Dritten als auch des Fahrers richtet sich auch bei grober Fahrlässigkeit gegen die Gemeinde. Diese könnte ggf. Regress nehmen. Wir kriegen aber nicht mal den Sorgfaltsmaßstab für die einfache Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Ausbildung näher definiert. Grob fahrlässig heißt übrigens, der Ausbilder hätte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet gelassen, was in dem gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Wenn der Verstoß gegen die Sorgfalt jedem hätte einleuchten müssen, also auch dem konkreten Ausbilder und er dann trotzdem anders handelt, dann hat er tatsächlich ein Problem. Das bloße Anwenden der Vorschrift über die Ausbildung zum Feuerwehrführerschein ist nicht grob fahrlässig sondern voll und ganz rechtmäßig. Also das Verteilen des Führerscheins ohne jede Ausbildung oder ohne Prüfung könnte ich mir als grobe Fahrlässigkeit vorstellen. Aber worüber reden wir? Man wird wohl für eine zielführende Diskussion unterstellen, dass sich die Ausbilder zumindest an die Regeln halten, die ihnen gegeben sind. Alles andere zu diskutieren wäre uferlos. Geschrieben von Ulrich Cimolino Fein, dann bastel doch mal eben eine rechtssichere Auslegung für alle anderen... Auslegung von was? Geschrieben von Ulrich Cimolino Übrigens heute nachmittag noch länger mit einem Anwalt (m.W. auch für Verkehrsrecht, ebenfalls auch kundig in Sachen Fw, da länger schon dabei gewesen) zu dem Thema diskutiert. Der sah es durchaus schon als schwierig an, den Fw-Führerschein des einen Bundeslandes überhaupt in einem anderen anzuerkennen, wenn nicht die Ausbildungen identisch bzw. wechselseitig anerkannt sind. Kommt dann ggf. auch noch schnell "Fahren ohne Führerschein" hinzu, wenn man die Landesgrenzen überschreitet? Was ist im Ausland? Soll das jetzt irgendeine meiner Aussagen widerlegen? Habe mir zu keiner einzigen dieser Fragen jemals Gedanken gemacht. Wenn man (der Normgeber) es wollte, ließen sich diese Fragen aber durchaus regeln. Das ist ein Nebenkriegsschauplatz, der für die Sinnfrage nach dem Feuerwehrführerschein eine sehr untergeordnete bis gar keine Rolle spielt. Banale Lösung wäre - bis zur Klärung der Frage - einfach nicht über eine Grenze fahren. Ja ich weiß ... gibt zig Fallkonstellationen mit Grenze im Ausrückebereich usw. da wird es echt hart für die Gemeinde, vielleicht kann sie den Feuerwehrführerschein gar nicht nutzen. Zwingt sie aber auch keiner zu. Geschrieben von Ulrich Cimolino Und wieso man für Fahrten mit größerem Risiko eine weit geringere Ausbildung und keine Fortbildung brauchen soll hast Du leider auch nicht erklärt... Uli, nur um noch mal mit einem Mißverständnis aufzuräumen: Ich bin kein Befürworter des Feuerwehrführerscheins! Als ich mich mit meinem Wehrleiter darüber unterhalten habe, habe ich empfohlen davon keinen Gebrauch zu machen. Ich versuche nur aufzuzeigen, dass manche hier getroffenen Aussagen teilweise rechtlich unzutreffend sind und andere auf keiner wissenschaftlichen Basis stehen. Ich habe anfänglich die Frage gestellt, ob ein Zusammenhang zwischen der Veränderung der Gewichtsklassen und der Unfallquote gibt mein 1. Beitrag. Du räumst selbst ein, dass es keine aussagekräftige Statistik dazu gibt. Kurzum: Wir wissen es beide nicht. Dann wirfst Du mir in Deinem Beitrag vor, ich hätte behauptet: "Fw-Führerschein" geht auch, weil passiert ja nichts" Wenn Du meine Beträge noch mal nachliest, ich habe das nie behauptet! Weiter bemängelst Du in dem o.g. Beitrag an meinen Ausführungen "Deine Äußerungen zur fehlenden Unfallhäufigkeit sind leider rein spekulativ und ohne jede Datenbasis." Ich habe keine Äußerung zur fehlenden Unfallhäufigkeit gemacht. Ich habe gefragt, ob es eine Datenbasis zur Unfallhäufigkeit gibt. Die gibt es nicht, sagst Du, sagt Prof. Müller. Kurzum wären irgendwelche Aussagen zur fehlenden Unfallhäufigkeit genauso spekulativ wie Aussagen zu einer bestehenden Unfallhäufigkeit. Gruß Sven | ||||
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