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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TMB 18 oder 22 m | 32 Beiträge | ||
Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 645442 | ||
Datum | 20.09.2010 09:34 MSG-Nr: [ 645442 ] | 10035 x gelesen | ||
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Geschrieben von Yves Keßler Die Norm für Hubrettungsgeräte ist da anderer Auffassung, alles was eine Verbindung Korb- Boden hat, ist Rettungsgerät prEN 1777:2007 Hubrettungsfahrzeuge für Feuerwehren und Rettungsdienste, Hubarbeitsbühnen (HABn) – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung; Zitat aus der Einleitung: HABn sind Maschinen, die ... vorrangig dazu verwendet werden, die Feuerwehren und Rettungsdienste mit Mitteln zur Brandbekämpfung, zur Rettung von Personen aus gefährdeten Zonen und als Zugangsmittel zu anderen Gefährdungszonen und/oder Arbeitsbereichen zu versorgen. Im Bereich Defitionen wird dann später abweichend vom Begriff der Rettung "nur noch" vom Personenschutz geschrieben ... ist aber doch irgendwie das gleiche, oder? Aus meiner Sicht ist es also so, dass 1.) das Baurecht keine Anforderungen stellt, sondern nur ein Rettungsgerät fordert, 2.) die Normen auch Hubarbeitsbühnen als Rettungsgeräte definieren und damit 3.) die Auswahl eines geeigneten Rettungsgerätes der örtlichen Feuerwehr obliegt, um unterschiedliche Leistungsmerkmale der verschiedenen Hubrettungsfahrzeuge auf die berühmten "örtlichen Verhältnisse" anzupassen. | ||||
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