Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Dienstunfähigkeits Versicherung | 28 Beiträge |
Autor | Pete8r H8., Wolfsburg / Deutschland | 644835 |
Datum | 16.09.2010 21:07 MSG-Nr: [ 644835 ] | 14143 x gelesen |
Hallo zusammen!
Da ich mich ab dem 01.01.2011 in der Brandmeisterausbildung befinden werde und diesbezüglich natürlich auch das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung aufgeworfen wurde, wollte ich mich mit meinen bisherigen Erkenntnissen einfach mal beteiligen bzw. weitere Fragen stellen.
Erste Erkenntnisse:
- Es existiert eine unüberschaubare Anzahl von Beratungs- und Informationsseiten im Netz von denen der größte Teil jedoch nach Registrierung "garantiert unabhängige" Angebote verschiedener Versicherungsdienstleister unterbreiten möchte.
- Zumindest mein langjähriger Versicherungsvertreter hat mich auf die meisten Fallstricke und Besonderheiten nicht hingewiesen. Ob aus Unwissenheit oder Kalkül vermag ich nicht zu sagen.
- Man liest zwar häufig, dass nur noch "eine Handvoll" Anbieter eine spezielle Feuerwehrdienstunfähigkeits-Versicherung statt bloßer Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten. Welche das sein sollen bleibt jedoch nebulös.
Ich habe mich daher entschlossen neben der Aktivität in diesem Forum nächste Woche einem AWD-Berater sowie der Verbraucherzentrale einen Besuch abzustatten.
- Insbesondere während der Ausbildung / der Zeit als Beamter auf Widerruf aber auch in der Probezeit erscheint eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit großer Deckung aufgrund fehlender Absicherung durch den Dienstherrn als besonders sinnvoll.
Folgende Anforderungen an eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung und eine gute Beratung habe ich bis jetzt zusammengetragen. Für Anmerkungen / Ergänzungen bin ich dankbar!
* Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50%,
* Tarif mit echter Dienstunfähigkeitsklausel,
* Keine Arztanordnungsklausel (Mögliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung oder Therapie - Bei Verweigerung Kürzung oder Aussetzung der Leistungen aus der DU-Versicherung)
* Weltweiter Versicherungsschutz,
* Verzicht auf abstrakte Verweisung (Verweigerung der Leistung durch den Versicherer, wenn die versicherte Person auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, der „ihrer bisherigen Lebensstellung“ sowie „Ausbildung und Erfahrung“ entspricht - unabhängig vom tatsächlichen Vorhandensein bzw. der gleichrangigen Bezahlung dieses Berufes),
* Versicherungsschutz ohne Einschränkung bis zum Endalter (wo auch immer das zukünftig liegen wird - Gibt es so etwas überhaupt noch?)
* Ausbildungsklausel / Karriereklausel (insbesondere die Bedeutung der Karriereklausel erschließt sich mir nicht...),
* Versicherungsschutz auch für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf,
* G26.3- Klausel,
* ohne Verweisung auf einen Zivilberuf als "Nichtbeamter"
* Bedarfsanalyse durch den Versicherungsmakler - d.h. dynamische Anpassung an die jeweilige Versorgungslücke (Differenz zwischen der benötigten Absicherung bei Dienstunfähigkeit und der tatsächlichen Versorgung durch den Dienstherrn)
Insbesondere die Frage ob es sich um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel oder um eine unvollständige handelt, scheint besonders wichtig zu sein.
Siehe: echte Dienstunfähigkeitsklausel
Soweit, so kompliziert. Ich bin wie gesagt über jegliche Hinweise, Anregungen, Erfahrungsberichte und vor allem Hinweise auf Versicherer überaus dankbar.
Einen schönen Abend noch!
Beste Grüße,
Raphael
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| 09.09.2010 18:57 |
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Müll7er 7A., Ibbenbüren |
| 09.09.2010 19:03 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 09.09.2010 19:23 |
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., Kirchheim unter Teck |
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., Kirchheim unter Teck |
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., Neuburg |
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., Kirchheim unter Teck |
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., Neuburg |
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Kevi7n 7K., München |
| 10.09.2010 18:42 |
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