Führungsdienst-Richtlinie; Richtlinie für den Führungsdienst im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Kai SchaumannIch kenne nun Eure "Führungsrichtlinie Rheinland-Pfalz" nicht
FüRi RLP
Der Einsatzleiter auf Gemeindeebene (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 LBKG) verfügt grundsätzlich zu
seiner Unterstützung an der Einsatzstelle über eine Führungsstaffel (FüSt) in einer
Stärke von 1/2/3/6 als bewegliche Führungseinheit mit einem Einsatzleitwagen (ELW) 1
nach DIN 14507-2 : 1999-07 Besetzung der Führungsstaffel:| Funktion | Qualifikation |
| Einsatzleiter | Verbandsführer |
| Führungsassistent S2-S3 „Lage und Einsatz“ | Zugführer eines Fachdienstes |
| Führungsassistent S5 „Presse und Medien“ | Zugführer eines Fachdienstes und Pressewart |
| Führungshilfskraft | Fahrer/Sprechfunker |
| Führungshilfskraft | Sprechfunker |
| Führungshilfskraft | Sprechfunker/Lagekartenführer/Tagebuchführer |
|