Geschrieben von Thomas KleeKann ein Gelenkmast da eine Alternative sein?
Nein.
Zitat aus der Anlage 2 der Feuerwehrverordnung RLP, Fußnote 4:
"Als HRF kommen die DL(K) TM(K) in Betracht. Aufgrund einsatztaktischer und sicherheitstechnischer Nachteile scheidet die Verwendung des GM(K) zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges grundsätzlich aus."
Braucht man ein HRF (Hubrettungsfahrzeug) laut Mindestbedarf zur Menschenrettung, dann darf man keinen Gelenkmast dafür verwenden. Braucht man ein HRF nur als Arbeitsgerät, da der 2.Rettungsweg baulich sichergestellt ist, läßt die FwVo dafür immerhin 25min Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen am Einsatzort. Das sollte fast überall durch eine größere Nachbarwehr sichergestellt sein, die ohnehin über ein HRF verfügt. So dünn besiedelt ist selbst Rheinland-Pfalz nicht.
Oder geht es um eine Ersatzbeschaffung in Hermeskeil? Laut Homepage ist die DLK23/12 immerhin Baujahr 1987.
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