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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstunfähigkeits Versicherung | 28 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 643943 | ||
Datum | 10.09.2010 22:29 MSG-Nr: [ 643943 ] | 14707 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Mit Beamtenklausel dürfte gemeint sein, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung auch greift, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Beamter aber wohl noch viele andere Berufe ausüben könntest. Das gilt auch für jede BErufsundfähigkeitszusatzversicherung für zivile Berufe. Nennt sich wenn ich mich recht erinnere "abstrakte Verweisung". d.h. solange Du noch irgend was arbeiten kannst, gibt es keine Kohle. Deshalb immer darauf achten, dass auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird. Kostet dann zwar etwas mehr im Monat, bringt dafür aber überhaupt erst mal was. Denn wenn ich so kaputt bin, dass ich nicht mal mehr theretisch etwas arbeiten könnte, ob ich dann noch was von dem Geld habe? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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