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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstunfähigkeits Versicherung | 28 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 643925 | ||
Datum | 10.09.2010 18:51 MSG-Nr: [ 643925 ] | 14759 x gelesen | ||
Mit Beamtenklausel dürfte gemeint sein, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung auch greift, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Beamter aber wohl noch viele andere Berufe ausüben könntest. So wie ich es bereits oben geschrieben habe! Dienstunfähigkeit ist eben nicht gleich Arbeitsunfähigkeit und du solltest eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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