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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Einsatz von Schaummittel bei Biolandwirtschaft | 31 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 643213 | ||
Datum | 04.09.2010 17:03 MSG-Nr: [ 643213 ] | 8855 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorben Gruhl hat mal wer die entsprechenden Zertifizierungsregeln zur hand? Ganz kurz weil keine Zeit: brauchst du nicht zu suchen, Ausgangsbeitrag ist völliger Nonsens. Wenn dann wäre die Sperrfrist für Bio-Flächen 5 Jahre und auch nur exakt dort wo der Schaum lag. Mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen könnte man das durchziehen. Da die Feuerwehr aber kaum einige Hektar unter Schaum setzen wird, kann der Bauer, wenn er Freude dran hat die 20m² liegen lassen. Ich frag mich dann aber schon, warum der Biobauer bspw. Kupferverbindungen ganz offiziell im Bestand einsetzen darf... Gruß, MaWe Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | ||||
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