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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Tornado und Starkregen sorgen für Chaos in NRW | 180 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 643023 | ||
Datum | 02.09.2010 12:02 MSG-Nr: [ 643023 ] | 157191 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Marc Stolbrink Praxisrelevanz eines Vertrages? Für den zeitkritischen Fall eher null, ansonsten aber durchaus gegeben. Geschrieben von Marc Stolbrink Es ging doch um was ganz anderes: Es ging doch um die Rechts- und Haftungslage bei der Heranziehung zur Hilfeleistung auf der Grundlage der Brandschutzgesetze. Ralf hatte auch die Begriffe von Mietfahrzeugen und Anheuern ins Spiel gebracht. Mir ging es genau um den Unterschied dieser beiden zur erwähnten Verpflichtung/Heranziehung. Geschrieben von Marc Stolbrink Denn die Fahrlässigkeit ist Sonderfall, ordnungsgemäße Geschäftsführung ist die Regel ;-) ... Ich war jetzt vom Schadenfall ausgegangen. Der dürfte ohne Fahrlässigkeit eher die Ausnahme sein ;-) Gruß, Henning | ||||
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