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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Tornado und Starkregen sorgen für Chaos in NRW | 180 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 643020 | ||
Datum | 02.09.2010 10:01 MSG-Nr: [ 643020 ] | 157163 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marc Stolbrink Praxisrelevanz eines Vertrages? Gleich Null. Denn ein Vertrag kommt durch Angebot, Annahme und zwei gleichlautenden Willenserklärungen zustande. Sicherlich ist es in vielen Fällen so, dass Eigentümer oder Nutzungsberechtigte ihre Gerät, Fahrzeug, Material oder was auch immer einvernehmlich bereitstellen. "Kein Problem. Wir helfen ja gerne". Aber im Grunde haben sie eine Pflicht zur Bereitstellung. Ein gleichlautender Wille des Herangezogenen ist dafür nicht notwendig. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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