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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Tornado und Starkregen sorgen für Chaos in NRW | 180 Beiträge | ||
Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 643017 | ||
Datum | 02.09.2010 08:42 MSG-Nr: [ 643017 ] | 157360 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning Koch Wenn ich einen privatwirtschaftlichen Vertrag abschliesseEs ging doch um was ganz anderes: Es ging doch um die Rechts- und Haftungslage bei der Heranziehung zur Hilfeleistung auf der Grundlage der Brandschutzgesetze. Praxisrelevanz eines Vertrages? Der Einsatzleiter schließt also (wir sprachen oben von sofortiger Vollziehbarkeit) an der Einsatzstelle einen mündlichen Vertrag mit dem Fahrer eines Baggers. Ich gaube, die wenigsten Einsatzleiter werden befugt sein, im Namen der Feuerwehr/Kommune einen mündlichen Dienst-/Werkvertrag zu schließen. Das gilt ebenso für die wenigsten Baggerfahrer, es sein denn, sie sind ihr eigener Chef. Trotzdem: korrekt beschriebener Exkurs. Geschrieben von Henning Koch im Fall der Fahrlässigkeit Ja, richtig beschrieben hinsichtlich der Prämien. Gilt bspw. auch für Schäden am Privat-Pkw von Feuerwehr-Angehörigen während einer Einsatzfahrt. Aber auch Sonderfall. Oder? Geschrieben von Henning Koch (wovon man doch in der Regel ausgehen darf) Denn die Fahrlässigkeit ist Sonderfall, ordnungsgemäße Geschäftsführung ist die Regel ;-) ... | ||||
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