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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Tornado und Starkregen sorgen für Chaos in NRW | 180 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 643007 | ||
Datum | 01.09.2010 23:09 MSG-Nr: [ 643007 ] | 157455 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Marc Stolbrink Geschrieben von Ralf Röhling... heuer ich einen Radlader vom Bauunternehmer mit Fahrer an, so greift die Versicherung des Bauunternehmers z.B. für den Fall das er Fremdschäden verursacht. Wenn ich einen privatwirtschaftlichen Vertrag abschliesse ("Anheuern"), dann sieht das alles wieder anders aus. Also mehr Risiko für den, der mir eine Dienstleistung verkauft. Dafür bekommt er dann aber auch (mehr) Geld von der Feuerwehr für seine Arbeit. Geschrieben von Marc Stolbrink Auch nicht durch steigende Versicherungsprämien. Fremdschäden bei Dritten, die er verursacht, zahlt die Kommune, in deren Auftrag er tätig ist. Da bin ich mir nicht so sicher: Nach §839 BGB Absatz 1 Satz 2 müsste im Fall der Fahrlässigkeit (wovon man doch in der Regel ausgehen darf) die vorhandene Haftpflichtversicherung eine Amtshaftung ausschliessen. Der Nachteil durch erhöhte Prämien ist dann durch die Gemeinde zu ersetzen. Bei FM(SB) und KatS-Helfern auf Grundlage von §12 FSHG, bei herangezogenen Dritten nach §36 FSHG. Oder? Gruß, Henning | ||||
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