News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Tornado und Starkregen sorgen für Chaos in NRW | 180 Beiträge | ||
Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 642960 | ||
Datum | 01.09.2010 17:22 MSG-Nr: [ 642960 ] | 157447 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Ralf Röhling Gibts da eine probate Verfahrensweise? Ja, das ist alles geregelt. Die zur Hilfeleistung herangezogenen Personen werden dann als "Verwaltungshelfer" herangezogen. Die haben im Prinzip den gleichen Status wie Fw-Angehörige oder KatS-Helfer. Das ganze ist relativ hoch aufgehangen, daher auch die Veranlassung durch "den Einsatzleiter". Egal ob HBKG oder FSHG, die Formulierungen dürften sich alle irgendwie decken. Die herangezogenen Personen sind im übrigen auch über die Unfallkassen versichert, genau so wie die FF-Leute und die KatS-Helfer. Im Übrigen ist man ja auch "versichert", wenn einem bei der privaten Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall etwas zustößt. Und sei es nur ein leerer Verbandskasten, der wieder aufgefüllt werden müsste oder verschmutzte Kleidung, die zu ersetzen ist. Geschrieben von Ralf Röhling ... wenn Du dann zum Bauern Deines Vertrauens gehst und Dir dort einen Traktor mit Frontlader besorgst, wie klärt ihr das versicherungstechnisch ab? Also: keine Versicherung. Für Schäden am Gerät beim Einsatz haftet die Kommune, welche die Hilfeleistung angeordnet hat. Geschrieben von Ralf Röhling ... heuer ich einen Radlader vom Bauunternehmer mit Fahrer an, so greift die Versicherung des Bauunternehmers z.B. für den Fall das er Fremdschäden verursacht. Dem Eigentümer des Fahrzeugs darf kein Nachteil durch die Hilfeleistung entstehen. Auch nicht durch steigende Versicherungsprämien. Fremdschäden bei Dritten, die er verursacht, zahlt die Kommune, in deren Auftrag er tätig ist. Geschrieben von Ralf Röhling haupt- oder ehrenamtlich auch für die Gemeinde/Kommune arbeitetSpielt keine Geige. Ich kann auch jedermann mit geeigneter Fahrerlaubnis heranziehen. Haftung wie oben. Geht was kaputt, zahlt die betroffene Kommune. Witzig ist übrigens in NRW: Selbst wenn der KBM die Einsatzleitung übernimmt und Maßnahmen anordnet, bleibt die Kostenträgerschaft bei der Kommune, in der die Hilfeleistung erbracht wird. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|