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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Tornado und Starkregen sorgen für Chaos in NRW | 180 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 642900 | ||
Datum | 01.09.2010 08:40 MSG-Nr: [ 642900 ] | 157418 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning Koch Es gibt immer Situationen, wo man nicht lange rumfragen oder auf angefordertes Material oder Gerät warten muss. Wenn sofortiges Handeln notwendig ist, hat man als Feuerwehr dann auch die Rechtsgrundlage für die notwendigen Maßnahmen. Vor allem in der Fläche, zum Beispiel bei uns, habe ich schneller 20 - 30 (!) Schlepper mit Frontlader oder auch Hänger akquiriert, als ein offizielles Berge-/Räumgerät. Denn das einzige im unseren Landkreis befindet sich bei uns in den Händen vom THW - wo es auch sicherlich bestens aufgehoben ist! Und wenn wir es benötigen würden, ist es in den meisten Fällen schon woanders im Einsatz. Beim Sturmtief Norina war bei uns auch ein Radlader eines örtlichen Bauunternehmens im Einsatz. Auf Anforderung der Feuerwehr. Der städtische Bauhof besitzt zwar auch Geräte, aber die sind meist eine Nummer kleiner als notwendig. Geschrieben von Henning Koch Noch kritischer ist die Heranziehung von Zivilpersonen für Fw-Aufgaben Bei der Hochwasserlage im unseren Landkreis am vergangenen Wochenende hat ein Ortsbrandmeister Gaffer zum Sandsack schleppen herangezogen. Anscheinend direkt angesprochen, nicht jeder wollte/konnte helfen, aber ein paar haben sich da schon gefunden. Grundlage ist der §30 des NdsBrandSchG "Duldungs- und Hilfpflichten". In Absatz 1 ergibt sich die Pflicht für Bürger, in Absatz 4 für Eigentümer von Geräten. Entschädigungsansprüche werden in § 31 geregelt. Schäden und Entschädigung wird über die Gemeinde geregelt. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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