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Jugendfeuerwehr
Feuerwehrgesetz
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaJF Altpapipiersammlung war: Feuerwehrvereine: WAR:Fw-Abt. ...20 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg641733
Datum26.08.2010 00:58      MSG-Nr: [ 641733 ]4405 x gelesen

Geschrieben von Henning KochJe nach Landesrecht (das schiebe ich mal vorsichtshalber ein...) ist Jugendarbeit in der JF auch ganz normaler Feuerwehrdienst.
Wenn nun solche Sammlungen der (allgemeinen) Jugendarbeit zuzurechnen sind, verstehe ich nicht, warum das von §3 Nummer 5 KraftStG nicht erfasst sein soll.


Hm, also zumindest im FwG BaWü und im FSHG NRW habe ich unter den Aufgaben nichts von Jugendarbeit gelesen. Wenn das in anderen Bundesländern der Fall sein sollte sind dort wohl zumindest Jugendaktivitäten wie Übungsdienste kein Problem. Ob eine Sammlung noch der allgemeinen Jugendarbeit zugerechnet werden kann wage ich doch in Frage zu stellen. (So hat u.a. der BFH beispielsweis bei Vereinen entschieden dass solche Sammlungen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe darstellen (BFH v. 26.02.1992 - I R 149/90; BFH v. 10.06.1992 - I R 76/90; FG Baden-Württemberg v. 16.07.2008 - 10 K 282/05)). Dass praktisch bisher die wenigsten in diesem Bereich Probleme bekommen haben steht auf einem anderen Blatt da solche Dinge kaum jemand interessieren/kontrolliert werden.

Viele Grüße
Christoph



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