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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | JF Altpapipiersammlung war: Feuerwehrvereine: WAR:Fw-Abt. ... | 20 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg | 641733 | ||
Datum | 26.08.2010 00:58 MSG-Nr: [ 641733 ] | 4405 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Je nach Landesrecht (das schiebe ich mal vorsichtshalber ein...) ist Jugendarbeit in der JF auch ganz normaler Feuerwehrdienst. Hm, also zumindest im FwG BaWü und im FSHG NRW habe ich unter den Aufgaben nichts von Jugendarbeit gelesen. Wenn das in anderen Bundesländern der Fall sein sollte sind dort wohl zumindest Jugendaktivitäten wie Übungsdienste kein Problem. Ob eine Sammlung noch der allgemeinen Jugendarbeit zugerechnet werden kann wage ich doch in Frage zu stellen. (So hat u.a. der BFH beispielsweis bei Vereinen entschieden dass solche Sammlungen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe darstellen (BFH v. 26.02.1992 - I R 149/90; BFH v. 10.06.1992 - I R 76/90; FG Baden-Württemberg v. 16.07.2008 - 10 K 282/05)). Dass praktisch bisher die wenigsten in diesem Bereich Probleme bekommen haben steht auf einem anderen Blatt da solche Dinge kaum jemand interessieren/kontrolliert werden. Viele Grüße Christoph | ||||
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