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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | JF Altpapipiersammlung war: Feuerwehrvereine: WAR:Fw-Abt. ... | 20 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg | 641718 | ||
| Datum | 25.08.2010 23:31 MSG-Nr: [ 641718 ] | 4462 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Recktenwald Solange der Eigentümer, also dieGemeindeverwaltung damit einverstanden ist und die Nutzung genehmigt, sollte das doch keine Rolle spielen, oder? Naja, wenn die Einsatzfahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit wurden (wovon ich mal ausgehe) dürfen sie ohne die Befreiung zu riskieren (also eine Steuerpflicht auszulösen) nur für die im § 3 KraftStG genannten Tätigkeiten verwendet werden. Eine Altpapiersammlugn gehört wohl zweifelsfrei nicht hierzu womit diese Tätigkeit mit befreiten Einsatzfahrzeugen unterlassen werden sollte. Alternativ muss die zweckfremde Verwendung unverzüglich dem zuständigen Finanzamt angezeigt (§ 5 Abs. 2 KraftStG) und für mindestens für einen Monat besteuert werden. Viele Grüße Christoph Scherer | ||||
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