Rubrik | Ausbildung |
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Thema | NRW - wer darf zum RettSan ausbilden? | 35 Beiträge |
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 640630 |
Datum | 18.08.2010 19:44 MSG-Nr: [ 640630 ] | 11208 x gelesen |
Infos: | 16.08.10 NRW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO)
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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Gerhard Pfeifferdie Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann beinhaltet fast in ganz Deutschland auch die Ausbildung zum RS (mindestens!), auch bei Feuerwehren ohne RD. ist doch auch vollkommen richtig. Hier auch eine ganz klare berufliche Qualifikation die qualitätserhöhend wirkt.
Im ehrenamtlichen Bereich halte ich das aber für nicht leistbar und überzogen. Bei von vorne herein spezialisierten Einheiten (z.B. FirstResponder) mag das vielleicht wieder anders aussehen.
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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