| Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
| Thema | Verkürzung des Wehrdienstes, Verkürzung Verpflichtungszeit bei FW ??? | 24 Beiträge |
| Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 640591 |
| Datum | 18.08.2010 16:52 MSG-Nr: [ 640591 ] | 6766 x gelesen |
| Infos: | 18.08.10 Wehrrechtsänderungsgesetz 2010: Auswirkungen auf die freigestellten Helfer für den Zivil- und Katastrophenschutz
|
Moin,
bei FwNetz gerade diese Meldung gelesen, aus der ich nicht ganz schlau werde.
1. finde ich im bei juris online stehenden Gesetz keinen § 53?
2. kann das wirklich "oder später" heißen? Ergibt für mich irgendwie keinen Sinn...
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?
mkG
Adrian Ridder
Take Care, Be Careful, Stay Safe!
deutscher Teil von firetactics.com
atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| | 23.06.2010 10:00 |
 |
Dani7el 7L., Wetter (Ruhr) |
| | 23.06.2010 10:14 |
 |
., Niederkrüchten | |