Rubrik | Ausbildung |
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Thema | NRW - wer darf zum RettSan ausbilden? | 35 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 640580 |
Datum | 18.08.2010 16:10 MSG-Nr: [ 640580 ] | 11375 x gelesen |
Infos: | 16.08.10 NRW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO)
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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Stefan JurgahnWarum willst du, wenn du nicht am Rettungsdienst oder Krankentrans beteiligt bist eine berufliche Qualifikation erwerben? Sonst reicht doch auch eine "normale" Sanitäterausbildung
Hallo,
die Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann beinhaltet fast in ganz Deutschland auch die Ausbildung zum RS (mindestens!), auch bei Feuerwehren ohne RD.
Es hat zwar lange gedauert und dauert vereinzelt immer noch an, bis man versteht, dass in unserem qualifizierten System der Daseinsfür- und Vorsorge, wo die Menschenrettung nicht nur auf dem Papier steht,, notfallmedizinische Grundkenntnisse unabdingbar sind.
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
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