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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Fußgänger lief gegen Leiterwagen | 10 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 640361 | ||
Datum | 17.08.2010 16:18 MSG-Nr: [ 640361 ] | 2552 x gelesen | ||
Mahlzeit, Geschrieben von Ralf Haas Er bekommt wahrscheinlich einen Strafzettel von ca. 30€, weil er seiner Sorgfaltspflicht (§1 STVO) nicht nachkam. Wenn man hier ein Verschulden des Fahrers annimmt, dann ist die Vorschrift aus §3(2a) spezieller. Dann ist es aber auch nicht mit einem Verwarngeld getan, sondern dann steht eine fahrlässige Körperverletzung (Straftat) im Raum. Allerdings hatte ich Jürgen so verstanden, dass er aufgrund der Fallschilderung eben _kein_Verschulden des Fahrers annimmt. Dann gibt es aber auch keinen "Strafzettel". Die zivilrechtliche Seite des Falles kann (für den Fahrzeughalter) aufgrund der Gefährdungshaftung aber nochmal anders aussehen! Gruß, Henning | ||||
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