Hallo Jürgen!
Geschrieben von Jürgen RinghoferFür den Fahrer des Einsatzfahrzeuges wird es wohl keine Folgen haben
Er bekommt wahrscheinlich einen Strafzettel von ca. 30€, weil er seiner Sorgfaltspflicht (§1 STVO) nicht nachkam.
Schätze aber das die Persönlichen Folgen drastischer sind, jenachdem wie der Mensch gestrickt ist, und er es verkraftet.
Mkg
Ralf Haas, Seebach (Baden)
"Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....."
"Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955)
Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...!
Rechtschreibfehlermodus: EIN
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