Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | NRW - wer darf zum RettSan ausbilden? | 35 Beiträge |
Autor | Sven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW | 640261 |
Datum | 16.08.2010 23:11 MSG-Nr: [ 640261 ] | 11742 x gelesen |
Infos: | 16.08.10 NRW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO)
|
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
keine operative sondern eine administrative (QM, Planung ect.) Funktion!
Aber die meisten ÄLRD sind auch Mitglied der LNA-Gruppe.
Geschrieben von Henning KochGibt es für deine Version auch eine?
jep, gibt es. Wir müssen nur eines unterscheiden. Hubert möchte keine "externen" Ausbilden und Kohle davon kassieren.
Das was Macus geschrieben hat (NRW->staatlich an. Sch. gefordert) bezieht sich auf die Ausbildung von "externen". Das ist der Job der Schule.
Werde morgen im Dienst mal in meinen Unterlagen nachschlagen, dann kann ich Dir auch die rechtliche Grundlagen nennen.
Geschrieben von Henning KochAnforderungen an den praktischen Teil schwierig werden dürfte...).
warum sollte ein GERÄTEHAUS ( :-) ) für die praktische Ausbildung nicht reichen?
Geschrieben von Henning Kochwelche Tat der Erteiler einer solchen Urkunde begeht
....es soll ja keiner nen RH Zeugnis bzw. Urkunde einfach so ausdrucken. Der ÄLRD ist für die "korrekte" Durchführung und der Prüfung verantwortlich. Ohne nen verantwortlichen Doc kannst Du so oder so keine Ausbildung machen....auch nicht ne staatlich anerkannte Schule.
Grüße, Sven
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|