Rubrik | Ausbildung |
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Thema | NRW - wer darf zum RettSan ausbilden? | 35 Beiträge |
Autor | Macu8s K8., Berlin / Berlin | 640242 |
Datum | 16.08.2010 22:25 MSG-Nr: [ 640242 ] | 11811 x gelesen |
Infos: | 16.08.10 NRW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO)
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Hallo,
es ist ja auch keine persönliche Anmache bzw. Vorführung der Unwissenheit.
Aber ich denke mal, wenn man qualifiziertes Personal haben will, dann muss man sich schon einen kompetenten Partner aussuchen.
Es geht ja nicht nur um den Unterricht ansich, sondern auch darum, dass man Praxis machen möchte, und dazu gehört das Material eines Rettungwagen, Notfallrucksack, Übungsmaterial usw.
Die Vorschriften gibt es nicht aus langerweile. In NRW zumindest ist eine staatlich anerkannte Schule gefordert - in Berlin kann man es machen, wenn man geeignetes Personal hat, da es nur eine Qualifikation und keine Ausbildung ist.
Ich von meiner Seite aus wollte damit nur aufzeigen, indem ich §2 aufgezeigt habe, dass es gewissen Anforderungen gibt, und diese nicht untergraben werden sollten.
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