Rubrik | Ausbildung |
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Thema | NRW - wer darf zum RettSan ausbilden? | 35 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 640201 |
Datum | 16.08.2010 21:23 MSG-Nr: [ 640201 ] | 11912 x gelesen |
Infos: | 16.08.10 NRW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO)
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Bayerisches Rotes Kreuz
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Servus Andreas,
Geschrieben von Andreas Schneider
Gibt es Bundesländer, in denen die Ausbildung der Feuerwehrsanitäter nicht (wie bei uns in Hessen) an der Landesfeuerwehrschule, sondern durch Kreisausbilder auf Kreisebene vorgenommen wird?
bei uns in Bayern z.B., da gibt es auf den Landesfeuerwehrschulen überhaupt keinen Lehrgang zum Feuerwehrsanitäter o.ä.
Bei uns im Landkreis wird ein Lehrgang "Feuerwehr-Rettungshelfer" mit etwas mehr als 80 Stunden angeboten, wird beim BRK auch als San A+B anerkannt. Die AED-Grundausbildung ist da bereits enthalten. Unser Lehrgangsleiter hat die Berechtigung als San-Ausbilder, die weiteren Ausbilder sind durch die Bank erfahrene Hilfekräfte mit rettungs- oder sanitätsdienstlicher Ausbildung. Ärztlicher Begleiter ist ein Arzt, der auch als LNA im Landkreis tätig ist... und nebenbei ist er unser Chefarzt des hiesigen BRK-Kreisverbandes.
Falls Du mehr Infos brauchst: einfach melden.
Gruß
Markus
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