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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterflurhydranten - Kennzeichnung bei Verstoß gegen Norm laut DVGW | 19 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 640018 | ||
Datum | 15.08.2010 14:12 MSG-Nr: [ 640018 ] | 11139 x gelesen | ||
Hallo, darauf zielte meine Frage ja ab, ob die Hydranten dann - wenn/weil nicht mehr für die Feuerwehr im eigentlichen Sinne verwendbar(bringen nicht die Leistung nach DVGW 405 )- nicht auch anders gekennzeichnet werden müssen, also wie von dir beschrieben mit blauem Rand? Für mich als Ortskundiger bzw. OrtsBm kein Problem,da weiß ich welcher Hydrant welche Leistung ca. erzielt, als Feuerwehr die evtl. bei uns "zu Besuch" ist würde dann ggf. Problem entstehen, weil die eben nicht wissen das der Hydrant eben nicht annähernd 800 l/Min bringt. Gruß Lars | ||||
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