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Thema | Kennzeichnung von Feuerwehrleinen oder sonstiger Ausrüstung | 15 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 639795 | ||
Datum | 13.08.2010 14:16 MSG-Nr: [ 639795 ] | 7423 x gelesen | ||
Geschrieben von Stephan Etzel Soweit ich noch weiß, wird doch der Feuerwehrhaltegurt mit....., nur einer Sichtprüfung unterzogen Das ist richtig. Wird nur einer Sichtprüfung unterzogen. Aber die Norm fordert das der Haken diese Belastung stand hält. Die Karabiner des PSA gegen Absturz werden auch nur einer Sichtprüfung unterzogen und müssen trotzdem min. 20kn aushalten. Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | ||||
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