Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | BILD-Zeitung (Internist greift Notarzt an-Patient tot ) | 38 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 639690 |
Datum | 12.08.2010 21:10 MSG-Nr: [ 639690 ] | 11586 x gelesen |
1. Notarzt
2. Normenausschuss
[Nur NA dem RD-Personal gegenüber weisungsbefugt]
Geschrieben von Stefan BrüningDa ich persönlich aber meine Zweifel daran habe, habe ich nach einer brauchbaren Quelle dafür gefragt. Diese Quelle steht bis heute aus.
Achja, die Juristen und die Quellen :-)
Das schöne an der juristerei ist ja:
Derjenige, der seine Meinung am weitesten per Buch oder Artikel publiziert hat (und eine schlüssige Begründung hat) hat solange Recht, bis ein Gericht etwas anderes entschieden hat :-)
Ich kenne beide Aussagen.
Momentan scheint die Aussage, dass sich die Weisungsbefugnis tatsächlich nur aus dem Dienstverhältnis ergibt. Nicht alleine daraus, dass der Arzt Arzt ist.
Allerdings ist auch allen klar:
WEnn einem, im schlimmsten Fall ein Richter, fragt: "Warum haben Sie denn nicht auf den Arzt gehört?" sollte man ein besseres Argument haben als "das war nicht mein Arzt".
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