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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | BILD-Zeitung (Internist greift Notarzt an-Patient tot ) | 38 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 639626 | ||
Datum | 12.08.2010 14:01 MSG-Nr: [ 639626 ] | 11788 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Sich über die Entscheidung des behandelnden Arztes als nichtärztliches Personal hinwegzusetzen entspricht für mich klar einer Befehlsverweigerung Bin zwar kein RDler, aber ich kann mich noch an eine Rechtskundevorlesung erinnern, wo der Dozent (Dr jur mit Erfahrung und mehreren Buchveröffentlichungen in dem Bereich) sagte, daß für das RD Personal nur Anweisungen des Notarztes bindend sind (zumindest nach seiner Rechtsauffassung). Weiter sagte er als Notarzt zählt nur wer dienstplanmäßig auf Alarmierung oder Nachforderung (halt der reguläre NA) anfährt, auch kein Arzt, der auch als Notarzt tätig ist, aber zu diesem Zeitpunkt nicht in Dienst ist (also kein selbst in Dienst setzen) Das man natürlich praktisch auch die Meinung von anderen anwesenden Ärzten berücksichtigen kann/soll ist in der Praxis natürlich üblich, juristisch gilt aber das o.g. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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