Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | BILD-Zeitung (Internist greift Notarzt an-Patient tot ) | 38 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 639177 |
Datum | 10.08.2010 08:39 MSG-Nr: [ 639177 ] | 12534 x gelesen |
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Geschrieben von Daniel HeckerDer ersteintreffende Arzt hat das Sagen. Wenn also die ganze Geschichte nach "Abgabe" des Patienten an den Rettungsdienst erfolgt und diese den NA dazufordern, hat der NA das Sagen. Kommt vohrer der Dialysearzt dazu, dann hat dieser das Sagen. Immer der ersteintreffende Arzt. Wenn nun theoretisch ein Kollaps auf der Strasse stattfindet und man als Rettungsdienst eintrifft, plötzlich ein zufällig anwesender Gyn vorbeikommt, hat dieser die ärztliche Leitung / Verantwortung. Auch dann, wenn der NA eintrifft! Jeder "normale" Arzt würde dann natürlich sofort an den erfahrenen Notarzt abgeben. Tut er das aber nicht, wird's doof...
Das ist allerdings eine Regelung des Standesrechtes.
Übertragen auf das Zivilrecht ist es strittig, inwiefern bei einem Zufällig vorbeikommenden Arzt ein "Behandlungsvertrag" zustande kommt und inwiefern dieser bei offensichtlich nicht den Interessen des PAtienten entsprechendem handeln weiterhin gültigkeit hat.
Solche Fragen sind im normalen Zivilrecht ohne Ärzte und deren Standesrecht aber schon kompliziert genug :-)
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