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Hallo,
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Anwendung des Normentwurfs ist höchstens dann "vorgeschrieben", wenn es über Zuschußrichtlinien vorgegeben ist.
Ich will nicht ausschliessen, dass in dem einen oder anderen Land die Norm auch ohne Zuschuss vorgeschrieben ist.
So wie in NRW ja auch die Farbgebung von RD-Fahrzeugen ohne Zuschuss "vorgeschrieben" ist. Der eine hält sich dran (weil er es für zwingend hält), der andere nicht (weil er da anderer Meinung ist).
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn man allerdings schon wegen dieser sehr sinnvollen Blinkleuchten (vor den unteren können nämlich an diversen Einsatz-/Übungsstellen schnell mal FA o.ä.) stehen Rechtfertigungen braucht, um die anbringen zu dürfen/müssen, dann will ich eigentlich schon gar nicht mehr wissen, was da ggf. noch alles an (gar nicht erkannten) Fragen offen ist...
Ack.
Die "üblichen Verdächtigen" für MTW-Fahrgestelle bieten solche Blinkleuchten ohnehin als Wunschausstattung an.
Wirklich vorgeschrieben sind die Dinger ja im Schülertransport, und da sind oft die gleichen Fahrgestelle im Einsatz.
Gruß,
Henning
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