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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung durch Nichterscheinen zum Einsatz? | 13 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 637860 | ||
Datum | 03.08.2010 10:01 MSG-Nr: [ 637860 ] | 4759 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias Ott Da ich jetzt den Bericht aus dem FM nicht kenne steht einen Beitrag unter dir (zumindest der Auzug indem es um die rechtliche Sitution des Fernbleibens geht.) Geschrieben von Matthias Ott § 34 StGB, aus dem sich die so genannte "Garantenstellung" ergibt. Ich denke du meinst § 13 StGB, wobei sich das ganze sich ja dann nicht auf Unterlasse Hilfeleistung stützt, sondern eher auf z.B. Körperverletzung durch Unterlassen Nichtsdestotrotz sollte klar sein, dass es eine Plficht zur Teilnahme an Einsätzen gibt, die nicht vernachlässigt werden sollte, wenn es keinen berrechtigten Grund gibt. | ||||
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