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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
Thema'Stadt klagt wegen Hanrath-Stiefeln' - gibt es weitere Verfahren?12 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg637505
Datum31.07.2010 12:26      MSG-Nr: [ 637505 ]7598 x gelesen
Infos:
  • 31.07.10 Hanrath: Rückabwicklung von Stiefelkäufen [Urteil des LG Aachen vom 24.06.2010]
  • 31.07.10 Hanrath: Rückabwicklung von Stiefelkäufen
  • 12.04.10 High-Noon am Landgericht Aachen: Zivilklage gegen Stiefelhersteller
  • 03.09.09 Korschenbroich: Stadt klagt wegen Hanrath-Stiefeln
  • Themengruppe:
  • Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel

  • hallo,

    Die Stadt Korschenbroich hat ja die Klage gegen die Hanrath Schuh GmbH gewonnen. Das Urteil des Landgerichts Aachen [8 O 386/09] wurde nun im Internet veröffentlicht:

    Hanrath: Rückabwicklung von Stiefelkäufen [Urteil des LG Aachen vom 24.06.2010]

    Da der von der Bez.-Regierung Köln angeordnete Rückruf noch nicht rechtskräftig ist hat dieses Entscheidung des Landgerichts Aachen in Sachen Hanrath Feuerwehrstiefel schon eine herausragende Bedeutung.

    Interessant ist auch bei diesem Urteil die Begründung. So schreibt das Gericht u.A.:

    ... Denn die Beklagte hat die Klägerin arglistig getäuscht. Die Beklagte hat die Feuerwehrstiefel an die Klägerin verkauft, obwohl ihr bewusst war, dass sie nicht die erforderlichen Nachweise für das Inverkehrbringen der Feuerwehrstiefel hatte bzw. eine Aussetzung des bestehenden EG-Baumusterprüfzertifikats infolge einer nicht normkonformen Fertigung der Feuerwehrstiefel vorlag. Die Beklagte hätte die Klägerin über den Mangel bzw. Mangelverdacht und die tatsächliche Grundlage des Verdachts aufklären müssen. Das Unterlassen dieser Aufklärung rechtfertigt den Vorwurf der Arglist. Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine arglistige Täuschung auch im Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels, mithin wenn eine Partei einen Mangel mindestens für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.... Quelle: Urteil des LG Aachen

    Nach Ansicht des Gerichts hat Hanrath die Käuferin also arglistig getäuscht. Dazu z.B. auch das hier: Stellungnahme Hanrath Schuh-GmbH zur Veröffentlichung BAUA 09.05.2008 von Nick Heimann (Geschäftsführer)

    Meiner Ansicht nach dürften viele andere Käufer von diesen Hanrath-Feuerwehrstiefeln auch arglistig getäuscht worden sein.

    Ich bin gespannt ob hier vielleicht ein Strafgericht in einem oder gar mehreren solcher Fällen sogar auch Betrug sieht ...


    MkG Jürgen Mayer

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