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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wasserdiebstahl mit Hilfe eines Feuerwehrfahrzeugs :-() | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 637276 | ||
Datum | 29.07.2010 16:27 MSG-Nr: [ 637276 ] | 16617 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jakob Theobald Ob und wie die Herren vom Gericht verurteilt werden ist schließlich nicht ausschlaggebend. Wenn wir schon bei rausschmeißen aus der Feuerwehr: Personen die Grundgesetz, FDGO und Menschenrechte mißachten, haben in meinen Augen bei Feuerwehren absolut nichts verloren. Geschrieben von Jakob Theobald Vorverurteilung? Wenn Du halbwegs aufmerksam die Hanrath-Geschichten verfolgt hättest - im speziellen die Anzeigen seitens der Firma gegen Jürgen - dann wüsstest Du, dass Darstellungen in Anzeigen nicht immer mit den tatsächlichen Sachverhalt wiedergeben. Die Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren zu bewerten ist ... richtig: Aufgabe des Gerichts. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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