News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNachalarmierung RD: Wem 'gehört' bis dahin ein Verletzter?7 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.636190
Datum26.07.2010 10:34      MSG-Nr: [ 636190 ]2271 x gelesen

Geschrieben von Matthias OttSomit kannst du Sie, insbesondere wenn der Patient zustimmt, nicht an der Ausübung derselben hindern.
Auch bei einem Schockzustand des Patienten? Die Zustimmung also in einem Zustand der vermutlich beschränkten Geschäftsfähigkeit erfolgte.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 26.07.2010 09:34 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.07.2010 10:14 Matt7hia7s O7., Waldems
 26.07.2010 10:34 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.07.2010 10:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 26.07.2010 10:44 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.07.2010 12:49 Simo7n S7., Sievershausen/Lehrte
 26.07.2010 13:02 Matt7hia7s O7., Waldems

0.138


Nachalarmierung RD: Wem 'gehört' bis dahin ein Verletzter? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt