Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 635084 |
Datum | 21.07.2010 16:26 MSG-Nr: [ 635084 ] | 219573 x gelesen |
Infos: | 09.05.10 Niedersachsen: Neue Feuerwehrverordnung in Kraft
|
Grundausbildung
oder
Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung
Ortsbrandmeister
Ortsbrandmeister
Ortsbrandmeister
Grundausbildung
oder
Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung
Innenangriff
Massenanfall von Verletzten
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Deutsches Rotes Kreuz
As Far As I Know - Soweit ich weiß
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Organisatorischer Leiter
Geschrieben von Heiko LudwigDann brauch ich auch keinen Abschnittsleiter mehr, wenn der Gesamteinsatzleiter schon alles einteilt.
Nicht Dein Ernst, oder? Auftragstaktik ist Dir ein Begriff?
Geschrieben von Heiko LudwigNö, der ist in der Regel ja nur GF.
Irgendwie drehen wir uns im Kreis. Wenige Threads vorher kamen die Kräfte nicht mit einem Führungsfahrzeug oder im Zugverband, sondern mit einzelnen Fahrzeugen. Nun ist der, der da vorne sitzt auch nur normaler GF. Wobei ein Ortswehr mit GA in der Regel ja nicht mit solchen überschüttet wird. Also die Chance, dass der OrtsBM oder stellv. da sitzt, schon ziemlich groß ist.
Geschrieben von Heiko LudwigSollte selbst der OrtsBM vorne rechts sitzen ist der auch "nur" GF. Den kann ich natürlich auch erst einsetzen, bis dann qualifiziertes Personal vorhanden ist.
Wir reden von einem OrtsBM eine Wehr mit GA die im eigenen Ausrückebereich in der Lage sein sollte einen IA als Erstmaßnahme zu fahren. Dieserjenige soll also nicht qualifiziert sein einen Einsatzabschnitt "Wasserföderung" zu leiten?
Geschrieben von Heiko LudwigWie schon mehrfach geschrieben, um qualifiziertes Personal - und das sind die, die Streifen haben- eingesetzt werden können.
Nö, qualifizierte Kräfte haben in meinen Augen keine statische Kennzeichnung sondern ziehen dann wenn es notwendig ist, Westen an.
Geschrieben von Heiko Ludwig
Wir können das bis ins Unendliche weiterspinnen. Wie siehts den bei einem MANV zum Beispiel im Bereich Rettungsdienst aus. Da unterscheidet man doch auch an Hand der Quali. RA /RS...
Bei unserem DRK Kreisverband kann ich da nicht unterscheiden. AFAIK sind die nicht unterschiedlich gekennzeichnet. Wozu auch? NA, OrgL oder RD-Personal muss ich unterscheiden können. Und das wird dann halte entsprechend über, na was ...? - Richtig! Westen dokumentiert. Denn in der Regel sind die Helme auf den RTW´s/KTW´s nicht persönlich einem Träger zugewiesen.
Geschrieben von Heiko LudwigUnd wie gesagt in unserer Region (2 BL und mehrere Landkreise) wird die Helmkennzeichnung als wichtig angesehen.
Wofür ich bisher keinen triftigen Grund erkennen konnte. Wir haben hier Gemeindegrenzen, Kreisgrenzen, Landesgrenzen und sogar Staatsgrenzen über die regelmäßig hinaus gefahren (oder es kommen auch welche zu uns) wird.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 09.05.2010 10:00 |
|
., Garlstorf | |