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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | aktueller Stand PSA beim VU | 4 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 634485 | ||
Datum | 18.07.2010 17:39 MSG-Nr: [ 634485 ] | 3210 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Odenthal Für uns stellt sich nun die Frage auf, ob folgende Ausrüstungsteile überhaupt vorgeschrieben sind - und wenn ja wo das steht: (Anm.: Es handelt sich hier ums das Bundesland NRW) Nicht nur in NRW ist der §12 Abs. 2 der GUV-VC 53 lesenswert. Geschrieben von Alexander Odenthal Bei der Auflistung kam vor allem beim Gesichts- und Augenschutz die markante Frage nach dem "Wo steht das bitte" auf. Ich habe schwach in Erinnerung dass Augen-, Gehör-, und Mundschutz eine Empfehlung war, aber kein rechtlichen Charakter hat. Wenn sich bei euch der Cheffe entscheidet eine Beurteilung der Gefahren zu machen und die genannten Schutzmaßnahmen für nicht nötig erachtet wird er es doch sicher aufschreiben ;-). (Und nein, ich vermute mal er wird dies nicht machen.) Ansonsten GMV Augenschutz: Wir haben da nur zwei davon und wer schon mal eine "hochgehende" Seitenscheibe gesehen hat, weiß was ich meine. Gehörschutz Gesäge oder dergleichen ist der Hörfähigkeit gewiss nicht zuträglich.... Mundschutz: Zumindest beim Sägen von VG besser für die Lunge einen zu tragen. Einfach mal die Wolke des Glasmehls betrachten... Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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