Wie schon die Vorschreiber erwähnt haben, ist dies in den jeweiligen Landesgesetzen bzw. Erlassen zu finden. Hilfe leisten hier die zuständigen Bauaufsichtsbehörden.
Entsprechende Forderungen gibt es auch von Seiten der Unfallversicherungsträger.
Nachzulesen in der BGV-V A1, § 22 sowie die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zu § 22 in der BGR A1.
Siehe auch z.B. Merkblatt M18, Berufsgenossenschaft Warenhandel und Warendistribution, ASi 9.30/09 der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, BGI 560, BGI 562 und andere.
Beste Grüße
Udo Burkhard
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