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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Hanrath: Ist der 'Stiefelkrieg' beendet? | 30 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 633238 | ||
Datum | 10.07.2010 20:03 MSG-Nr: [ 633238 ] | 16111 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Michael Roleff Dürfen/Müssen jetzt Deutsche Behörden aktive werden obwohl der Firmensitz in NL liegt? "(1) Stellt ein Mitgliedstaat fest, daß PSA, die das CE-Kennzeichnung tragen und bestimmungsgemäß verwendet werden, die Sicherheit von Personen, Haustieren oder Gütern zu gefährden drohen, so trifft er alle zweckdienlichen Maßnahmen, um diese PSA aus dem Verkehr zu ziehen oder ihr Inverkehrbringen oder ihren freien Verkehr zu verbieten. Da sind jetzt die Niederländischen Aufsichtsbehörden zuständig. Der Firmensitz bestimmt die Zuständigkeit. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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