Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Hanrath: Ist der 'Stiefelkrieg' beendet? | 30 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 633237 |
Datum | 10.07.2010 20:01 MSG-Nr: [ 633237 ] | 16557 x gelesen |
Infos: | 13.07.10 Google-Suche: "Heimann Stiefel" 27.05.10 Hanrath: Ist der "Stiefelkrieg" beendet?
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Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Christi@n PannierMan kann nicht, man muß.
Art. 7 Abs. 1 PSA-Richtlinie
"(1) Stellt ein Mitgliedstaat fest, daß PSA, die das CE-Kennzeichnung tragen und bestimmungsgemäß verwendet werden, die Sicherheit von Personen, Haustieren oder Gütern zu gefährden drohen, so trifft er alle zweckdienlichen Maßnahmen, um diese PSA aus dem Verkehr zu ziehen oder ihr Inverkehrbringen oder ihren freien Verkehr zu verbieten.
Der Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission unverzüglich von dieser Maßnahme und begründet seine Entscheidung, insbesondere, wenn die Nichtübereinstimmung zurückzuführen ist
a) auf die Nichteinhaltung der in Artikel 3 genannten grundlegenden Anforderungen;
b) auf eine mangelhafte Anwendung der in Artikel 5 genannten Normen;
c) auf einen Mangel bei den in Artikel 5 genannten Normen selbst."
Und ?
Dürfen/Müssen jetzt Deutsche Behörden aktive werden obwohl der Firmensitz in NL liegt?
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)
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