Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Elektronische Führerscheinkontrolle | 20 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 632792 |
Datum | 08.07.2010 09:46 MSG-Nr: [ 632792 ] | 5696 x gelesen |
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Standardeinsatzregel
Sorry, Could Not Resist - Entschuldigung, aber ich konnte nicht widerstehen
Geschrieben von Christian Tietz Im § 21 StVG steht, dass sich der Halter strafbar macht, wenn er zulässt dass "jemand" die Fahrzeuge ohne Fahrerlaubnis führt. Damit ist es vollkommen egal, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich.
Soweit waren wir auch schon :-)
Die Frage ist halt wie oft muss sich die Gemeinde den Führerschein vorzeigen lassen.
Der DFV sagt einmal im Leben, alle anderen irgendwie was von 2 mal in Jahr.
Auch wenn das Dokument selbst ein Erstellungsdatum von 2010 aufweist so wird es doch 2007 (sic!) das erste Mal erwähnt.
Warscheinlich gibt es bald eine SER Führerscheinkontrolle :-)) SCNR
Grüße, BeschFl
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)
"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)
Ich bin ein Freund der klaren Worte
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