Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Elektronische Führerscheinkontrolle | 20 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 632784 |
Datum | 08.07.2010 06:29 MSG-Nr: [ 632784 ] | 5956 x gelesen |
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Geschrieben von Sebastian KruppGibt's neuere Urteile?
Wohl schon, leider nichts auf Anhieb gefunden dafür..
Link
Geschrieben von ---KH Gießen--- Aufgrund diverser Rechtsurteile ist es nicht ausreichend, bei erstmaliger Überlassung eines Kraftfahrzeuges an eine andere Person, sich den Führerschein zur Einsicht vorlegen zu lassen.
Link 2
Und wenn ich sehe das die Mitteilung des DFV schon mindestens ein gutes halbes Jahr alt ist.
Davon ab. Warum sollte eine Gemeinde an Ihre ehrenamtlichen MA andere Anforderungen stellen als an Ihre hauptamtlichen MA?
Grüße, BeschFl
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)
"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)
Ich bin ein Freund der klaren Worte
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