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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Übernahme in den gD nach B IV | 11 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 632759 | ||
Datum | 07.07.2010 20:05 MSG-Nr: [ 632759 ] | 5125 x gelesen | ||
Es ist ein alter Beamtengrundsatz, dass man kein Rechtsanspruch auf Beförderung hat! Ergibt sich aus der Konkurentenklage und der Ämterstabilität aus dem Grundgesetz. Kenne Fälle in denen Polizeibeamte nach einem erfolgreichen Abschluss an der Deutschen Hochschule in Münster Hiltrup in ihrem Bundesland (ok war Berlin) aus haushaltstechnischen Gründen nicht befördert werden konnten. Da spielt auch die Qualifikation keine Rolle. http://www.juraforum.de/lexikon/befoerderung-eines-beamten Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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