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Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Sanitätseinsatzleitung
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaLNA - Organisationsform, Zuordnung, Finanzierung16 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern632704
Datum07.07.2010 10:41      MSG-Nr: [ 632704 ]4283 x gelesen

Servus,

für meinen Landkreis:

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
1. Gibt es eine sichere 24/7-Bereitschaft im Stadtgebiet?
Nein, alarmiert wird immer die gesamte LNA-Gruppe (insgesamt 10 Personen).

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
2. Wie kommt der LNA zur Einsatzstelle?
Mit seinem Privat-Kfz, teilweise ausgestattet mit SoSi.

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
3. Ist der LNA dem Regelrettungsdienst, dem KatS oder der Kommune zugeordnet?
Meines Wissens eigentlich dem KatS, weil der LNA Teil der SanEL ist... und die ist eine behördliche Einsatzleitung. Ernennung zum LNA meines Wissens über die KVB, mit Zustimmung durch die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde. Lasse mich in diesem Punkt aber gerne eines besseren belehren... :-)

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
4. Von wem wird der LNA finanziert? Gegen Aufwandsentschädigung oder Vollzeitstelle mit Refinanzierungsmöglichkeiten?
Die OrgL's erhalten je Einsatz eine Aufwangsentschädigung durch den ZRF. Ob das bei den LNA's genauso läuft, müsste ich mich erkundigen.

Gruß vom Starnberger See
Markus



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 06.07.2010 15:16 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 06.07.2010 15:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 06.07.2010 16:06 Seba7sti7an 7R., Berlin
 06.07.2010 16:11 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 06.07.2010 16:34 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 06.07.2010 23:40 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf/ z.Zt. Sylt
 06.07.2010 15:51 Mitj7a S7., Pinneberg
 06.07.2010 16:59 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 06.07.2010 17:06 Pete7r L7., Köln / St. Wendel
 06.07.2010 17:09 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 06.07.2010 17:18 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
 06.07.2010 17:52 Patr7ik 7G., Nordstemmen/ OT Heyersum
 06.07.2010 19:21 ., Diepersdorf
 06.07.2010 20:50 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 06.07.2010 22:53 Lüde7r P7., Kelkheim
 07.07.2010 10:41 Mark7us 7R., Höhenrain

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LNA - Organisationsform, Zuordnung, Finanzierung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt