Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | LNA - Organisationsform, Zuordnung, Finanzierung | 16 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf/ z.Zt. Sylt / Nordrhein-Westfalen | 632663 |
Datum | 06.07.2010 23:40 MSG-Nr: [ 632663 ] | 4197 x gelesen |
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Katastrophenschutz
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Gerhard Pfeiffer
3. Ist der LNA dem Regelrettungsdienst, dem KatS oder der Kommune zugeordnet?
Du fragst Sachen.... ;-)
Er wird vom Gesundheitsamt gestellt (inkl. der Gelder für das Fahrzeug!).
Er ist gem. RD-Bedarfsplan dem Regel-RD zugeordnet, wird aber nicht gegenfinanziert.
Gruß
A.
Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.
INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!
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