Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | LNA - Organisationsform, Zuordnung, Finanzierung | 16 Beiträge |
Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 632630 |
Datum | 06.07.2010 19:21 MSG-Nr: [ 632630 ] | 4306 x gelesen |
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Notarzteinsatzfahrzeug
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Hier Nürnberger Land
1. ja - sind Kollegen, die i.d.R. aus beiden Notarztgruppen stammen. D.h. die Ärzte, die eine Praxis haben (oder für die Praxisärzte abends und am Wochenende fahren. Und die Kliniker für werktags tagsüber. Man kennt sich eigentlich.
2. Letztens hatte der Kollege sein eigenes Fahrzeug mit SoSi. Ein LNA NEF gibt es nicht.
3. Regelrettungsdienst - der LNA ist ein KVB Arzt wie die Notärzte auch
4. Es gibt genaue Vergütungssätze der KVB. Keine Vollzeitstelle.
Nürnberg Stadt unterliegt Punkt 3 und 4 genau so. Im Prinzip bayernweit also alles gleich, da Rettungsdienst der KVB unterliegt.
Sachsen Anhalt scheint übrigens ähnlich zu sein, oder? Dort sucht die KV Notärzte.
Hej då - muss mich nicht mehr lange in Deutschland ärgern. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.
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