Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | LNA - Organisationsform, Zuordnung, Finanzierung | 16 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 632613 |
Datum | 06.07.2010 17:18 MSG-Nr: [ 632613 ] | 4387 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Rettungsdienst
Katastrophenschutz
1) Sicher würde bedeuten geregelter Dienstplan. Den gibt es nicht. Im Alarmfall werden mehrere alarmiert, der erste der rückmeldet bekommt den Zuschlag. Hat die letzten drei Jahre ausnahmslos geklappt.
2) Selbstfahrer/Polizei/Zubringerdienst durch KTW o.ä.
3) Wenn der RD ruft dem RD wenn der KatS ruft dem KatS. Ernannt wird er auf Vorschlag der Hiorg durch den Landrat >KatS.
4) Aufwandsentschädigung.
Grüße aus der Daimlerstadt
Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
Andreas Leutwein
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