Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Kapnometrie im Sanitätsdienst ? | 47 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 632513 |
Datum | 05.07.2010 23:39 MSG-Nr: [ 632513 ] | 13374 x gelesen |
Infos: | 06.07.10 Tube Check 06.07.10 Anleitung Tube Check 06.07.10 tubecheck 06.07.10 Easy Cap 06.07.10 Beatmungsalternativen und Überwachung 05.07.10 Rückrufaktion
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Rettungsdienst
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.
Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.
Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Sebastian RakWie oft wird denn im Sanitätsdienst intubiert? Wenn überhaupt, dann doch in der Reanimationssituation und da hat der gemeine SanD´ler (< RS) wohl schon genug mit seiner wenigen Erfahrungen zu tun, dass man den LT ja für sinnvoll erachten mag, die Kapnometrie aber sicher erst durch Rettungsfachpersonal vom RD erfolgen kann.
Manchmal frag ich mich übrigens, warum ich eine Berufsausbildung gemacht habe, wenn die HiOs auf dem Weg sind einige Maßnahmen, die mich in rechtliche Grauzonen bringen, bereits ihren "einfachen" Helfer als Aufgabe geben?!
Wer sagt, das das für SanH vorgesehen ist ?
Es geht mir da schon um RS aufwärts...
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)
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