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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Trägt sowas der Tüv ein? | 21 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 E.8, Dettingen / Baden-Württemberg | 630873 | ||
Datum | 24.06.2010 06:47 MSG-Nr: [ 630873 ] | 4901 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinrich Brinkmann Wie war das denn noch mit "die Ladung darf nach vorne nicht herausragen"?Dann würde jede Drehleiter nicht durch die HU kommen:-) Mit den ein oder anderen Änderungen (Kennzeichen sichtbar machen, Prallschutz, etc.) geht das bestimmt durch. Alle alten LF8 oder LF 16-TS habens doch auch geschafft. StVZO, § 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme (1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden. (2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. Jedem das Seine-mir das Meiste! | ||||
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